PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Wirtschaftsstrafrecht

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Philipp Grassl ist die Verteidigung von Geschäftsführern, Führungskräften und leitenden Angestellten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Problemen, die im Wirtschaftsleben auftreten können. Er hat vor dem Studium der Rechtswissenschaften eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen und als Rechtsanwalt zahlreiche, teilweise auch sehr umfangreiche wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren bearbeitet.

   

Das Wirtschaftsstrafrecht beinhaltet viele verschiedene Straftatbestände und Deliktsgruppen. Betrug und Untreue spielen im Wirtschaftsstrafrecht nach wie vor eine sehr wichtige Rolle. Daneben handelt es sich im Wirtschaftsstrafrecht des Öfteren auch um die Straftaten der Bestechung und der Bestechlichkeit, des Wuchers, der Vorteilsgewährung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Viele Wirtschaftsstrafsachen betreffen das Arbeitsstrafrecht, häufig Verstöße gegen das Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz sowie das Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz. Auch die Straftaten des Subventionsbetruges, des Computerbetruges, des Kapitalanlagebetruges, des Kreditbetruges, des Bankrotts, der Gläubigerbegünstigung und der Schuldnerbegünstigung spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaftskriminalität.  Immer wieder geht es auch um die Straftaten der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen sowie der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

    

Schließlich umfasst das Wirtschaftsstrafrecht auch Straftaten nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Sortenschutzgesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Aktiengesetz, dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Handelsgesetzbuch, dem SE-Ausführungsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung der EWG‑Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, dem Genossenschaftsgesetz, dem SCE-Ausführungsgesetz und dem Umwandlungsgesetz, sowie Straftaten nach den Gesetzen über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen sowie nach dem Versicherungsaufsichts-gesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz, sowie Straftaten nach dem sogenannten Wirtschaftsstrafgesetz 1954, dem Außenwirtschaftsgesetz, den Devisen-bewirtschaftungsgesetzen, sowie dem Finanzmonopol-, Steuer- und Zollrecht, sowie Straftaten nach dem Weingesetz und dem Lebensmittelrecht.

   

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

  

 
 
 
 
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