PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Strafvollzugsrecht    

Im Strafvollzug werden Anfechtungsanträge, Verpflichtungs-anträge und Feststellungsanträge gestellt, wenn der Mandant Probleme im Zusammenhang mit Besuchen und ihrer Überwachung hat, wenn sein Recht auf Schriftwechsel gefährdet ist, wenn er Disziplinarmaßnahmen erleidet, wenn er Vollzugslockerungen oder Urlaub wünscht, wenn er in eine sozialtherapeutische Vollzugsanstalt verlegt werden möchte, wenn er in ein anderes Bundesland verlegt werden möchte oder wenn es um die Durchsetzung einer bereits erfolgten gerichtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit dem Strafvollzug geht.           

     

Im Maßregelvollzug prüft Rechtsanwalt Grassl Fragen der Gewährleistung des Lebensspielraums des Patienten wie etwa Vollzugs-lockerungen, Therapie- und Eingliederungspläne Fragen der Therapie und Zwangsmaßnahmen sowie der ärztlichen Behandlung gegen den Willen des Patienten.

     

    

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.  

 
 
 
 
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