Eigentumsdelikte
Bei den Straftaten gegen das Eigentum unterscheidet man die Zueignungsdelikte wie Diebstahl, Raub und Unterschlagung von den Sachbeschädigungsdelikten.
1. Zueignung von Eigentum ohne Zwangskomponente
2. Zueignung von Eigentum mit Zwangskomponente
3. Beschädigung von Eigentum
Sachbeschädigung, §§ 303, 303 c StGB
Zerstörung von Bauwerken, § 305 StGB
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, § 305 a StGB
Datenveränderung, § 303a StGB
Gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB
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